Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Schriftwerkstatt München – Inhaberin Anneke Steinmüller
Stand: April 2026
- 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der Schriftwerkstatt München im Bereich Werbetechnik, insbesondere Gestaltung, Herstellung, Lieferung und Montage von Beschriftungen, Folierungen und Werbeanlagen.
(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB. Sie sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden.
(5) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
- 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote der Schriftwerkstatt München sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Leistung zustande.
(3) Bestellungen können in Textform (z. B. E‑Mail) erfolgen. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich.
(4) Technische Angaben, Entwürfe, Maße oder Skizzen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(5) Aufmaß-, Entwurfs-, Beratungs- oder Projektierungsleistungen können gesondert berechnet werden, insbesondere wenn anschließend kein Auftrag zustande kommt.
(6) Angebote gelten, sofern nicht anders angegeben, für einen Zeitraum von 30 Tagen.
- 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags nach Angebotsfreigabe bedürfen der Abstimmung in Textform. Hierdurch entstehender Mehraufwand wird gesondert berechnet.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen. Dazu gehören insbesondere:
- Bereitstellung erforderlicher Daten, Vorlagen und Inhalte
- Sicherstellung des Zugangs zum Montageort
- Bereitstellung geeigneter Montagebedingungen
- rechtzeitige Lieferung von Fahrzeugen oder Bauteilen
(4) Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden können gesondert berechnet werden.
(5) Der Kunde ist für die Einholung erforderlicher Genehmigungen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wird die Schriftwerkstatt München mit der Einholung beauftragt, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden.
(6) Wird eine erforderliche Genehmigung endgültig versagt, kann die Schriftwerkstatt München bereits entstandene Aufwendungen sowie angemessenen Ersatz für erbrachte Leistungen verlangen.
(7) Der Kunde gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Daten, Vorlagen oder Logos frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt die Schriftwerkstatt München von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
(8) Nach Freigabe und Auftragserteilung gilt der von der Schriftwerkstatt München erstellte Korrekturentwurf, einschließlich aller Maße und Inhalte, als vom Kunden geprüft und bestätigt.
- 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Die Schriftwerkstatt München ist berechtigt, bei größeren Aufträgen, Sonderanfertigungen oder neuen Geschäftsbeziehungen angemessene Voraus- oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
(5) Verschlechtert sich nach Vertragsschluss erkennbar die Zahlungsfähigkeit des Kunden erheblich, kann die Schriftwerkstatt München Vorauszahlung oder geeignete Sicherheiten verlangen.
- 5 Lieferung, Montage und Abnahme
(1) Liefer- und Montagetermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfristen.
(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Montageort zugänglich ist und die technischen Voraussetzungen für die Montage erfüllt sind.
(4) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn
- der Kunde die Leistung ausdrücklich abnimmt,
- die Leistung in Gebrauch nimmt oder
- der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung keine wesentlichen Mängel rügt.
(5) Branchentypische Abweichungen hinsichtlich Farbe, Maß oder Materialbeschaffenheit stellen keinen Mangel dar.
(6) Wird Ware auf Wunsch des Kunden versendet, erfolgt der Versand auf Rechnung des Kunden. Für Unternehmer geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
(7) Der Kunde (§ 14 BGB), hat er die Ware unverzüglich nach Lieferung auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die fristgerechte Anzeige, gilt die Ware insoweit als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig. Verbraucherrechte bleiben unberührt.
- 6 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen 3Jahre ab Abnahme.
(3) Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nach Abnahme in Textform anzuzeigen.
(4) Bei berechtigten Mängeln ist die Schriftwerkstatt München zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
- 7 Haftung
(1) Die Schriftwerkstatt München haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Schriftwerkstatt München nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(5) Für vom Kunden bereitgestellte Folien (Fremdware) übernimmt die Schriftwerkstatt München keine Haftung. Das gilt auch für deren Klebeeigenschaften, sowie für mögliche Schäden am Untergrund, die durch das Anbringen oder Entfernen entstehen können.
- 8 Nutzungsrechte und Referenzen
(1) Entwürfe, Layouts, Gestaltungen und Dateien bleiben urheberrechtlich geschütztes Eigentum der Schriftwerkstatt München.
(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
(3) Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der Schriftwerkstatt München.
(4) Die Schriftwerkstatt München ist berechtigt, ausgeführte Arbeiten zu Dokumentations- und Referenzzwecken zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. Fahrzeugkennzeichen oder personenbezogene Daten werden dabei unkenntlich gemacht.
- 9 Rücktritt und Stornierung
(1) Für Rücktritt und Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Kündigt der Kunde einen Auftrag vor Durchführung der Leistung, kann die Schriftwerkstatt München Ersatz der bis dahin entstandenen Aufwendungen verlangen.
(3) Bereits produzierte Sonderanfertigungen sowie individuell hergestellte Materialien sind im Falle einer Kündigung vom Kunden zu vergüten.
(4) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass es insbesondere bei bereits genutzten Untergründen (z. B. Fahrzeuglacken, Fassaden oder Schildern) nach Entfernung von Folien oder Beschriftungen zu sichtbaren Farbunterschieden bzw. sogenannten Geisterschriften kommen kann. Diese sind technisch bedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
- 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte bewegliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Schriftwerkstatt München.
(2) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich ausschließlich auf solche Gegenstände, die ohne Beschädigung wieder getrennt werden können.
- 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Schriftwerkstatt München.
- 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand München.
- 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.